Es gibt ein neues aktuelles Urteil vom OLG München.
OLG München, Urteil vom 28.7.2009, 5 St RR 132/09
Freispruch des Veranstalters eines Pokerturniers in Olching vom Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.07.2009 bestätigt
Pokerturnier, das ein „zurückkaufen", also eine mehrmalige Teilnahme am Turnier zu-lässt, ist nicht strafbar.
Damit können nun Pokerturniere (sog. Sachpreisturniere) wieder einfacher durchgeführt werden!
Aber lasst euch davon nicht allzu sehr blenden und achtet immer genau darauf, was der Veranstalter anbietet! Die Zeiten einen H.Koch sollten ein für alle mal vorbei sein!!!


2009-07-30 08:42
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