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Düsseldorf gegen Glücksspiel - TV-Bericht vs. Bezirksgericht

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Wie ein Fernsehbeitrag über Internet Glücksspiel das Düsseldorfer Bezirksgericht auf den Plan ruft und die gespannte Situation in Nordrhein-Westfalen noch weiter anheizt.

Schon Ende letzten Jahres hat Nordrhein-Westfalen eine „Aktion scharf“ gegen Internet Glücksspiel-Seiten angekündigt. Denn im Jahr 2008 galt noch eine Art „Schonfrist“ für die Online Zocker. Pokerspieler sind davon leider auch betroffen, denn der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag unterscheidet nicht zwischen Online Glücksspiel und Online Poker. Vor dem Gesetz ist es ein und dasselbe.

Seit 2009 hat man eine härtere Gangart eingelegt, und das hatte bereits erste Konsequenzen zur Folge. Bwin ist man auf den Pelz gerückt, jetzt im Januar 2010 soll auch Pacific Poker der Hahn zugedreht werden. Via Geolokalisation will man User aus Nordrhein-Westfalen vor einem Zugriff auf Online Glücksspielseiten blocken.

Ganz im Gegenteil zu Schleswig-Holstein, Bremen, dem Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin – denn die wollen lieber eine Neuregelung. Verbote würden nichts nützen, es müsste ein kontrolliertes Lizenzierungsmodell her.

Der nordwestliche Nachbar bleibt aber unbeirrbar auf seinem Verbots-Kurs. Ein TV-Bericht des WDR vom 11. Januar verschärft jetzt auch noch die Situation. In diesem Beitrag des Magazins „Markt“ ging es um die Folgen von Spielsucht und die Gefahren von Online Glücksspiel. Anhand von Betroffenen wurde auf die Gefahren von Online Glücksspiel aufmerksam gemacht – wobei es hier keine Differenzierung zwischen Glücksspiel und Poker gab. Und das obwohl selbst Experten zu Wort kamen.

Auch die rechtlich ungeklärte Lage wurde thematisiert – in einem Streitfall gäbe es kaum eine Zuständigkeit. Das führte die TV-Berichterstattung direkt zur zuständigen Bezirksregierung von Düsseldorf und da hieß es: „Die Betreiber können erstmal ungestört weitermachen. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist per Gesetz zur Bekämpfung von Online Casinos verpflichtet. Bisher ist sie aber gegen noch kein Casino vorgegangen.“

Das lässt sich das Bezirksgericht natürlich nicht zweimal sagen und schon gar nicht vorhalten und reagiert prompt mit einer Presseausendung: „Die Behörde ist als Überwachungsbehörde bereits in einer Vielzahl von Fällen gegen die Anbieter von Online Casinos zur Unterbindung unerlaubten Glücksspiels im Internet vorgegangen. So hat die Bezirksregierung Düsseldorf in rund zwanzig Fällen gegen Online Casinos […] Untersagungsanordnungen verfügt. […] und die bereits in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt worden sind.“

Und so wird das heikle Thema Glücksspiel in Nordrhein-Westfalen weiter angestachelt – nicht gut für diejenigen die eine Neuregelung fordern und auch nicht gut für alle Poker-Fans, die mit Verboten dieser Art in die Illegalität gedrängt werden.

Kommentare

LisaHorn
LisaHorn
2010-01-26 17:30

Nachtrag: selbst Serien gibt es über das Bezirksgericht...

http://www.kabeleins.at/serien_shows/serienlexikon/ergebnisse/index.php/serial/details/1442

LisaHorn
LisaHorn
2010-01-26 17:22

...schreibt jemand der sich "Anonymus" nennt...sehr mutig bei unangebrachter Kritik...zu ihrer Info: Bezirksgericht = Landes- bzw. Oberlandesgericht. Ja, die gibt es!!!

Hier nach zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksgericht

Zitate unter der Gürtellinie spar ich mir hier...

Anonymus
Anonymus
2010-01-22 08:28

Diese Berichterstattung von Lisa Horn ist wirklich ärgerlich und peinlich - ich empfinde das als intellektuelle Beleidung. Es ist einfach nur schlecht aus anderen Meldungen abgeschrieben und nicht einmal recherchiert und offensichtlich weiss die Autorin nicht, worüber sie schreibt, denn sonst wären nicht so hanebüchene Fehler enthalten (u. a. der vom Bezirksgericht. Unabhängig davon, dass es so etwas gar nicht gibt, verwechselt die sog. Autorin dies sogar noch mit einer Bezirksregierung).
Ne - da gilt die alte Schulregel: Hinsetzen, 6. Oder wie sagt Dieter Nuhr: Wer keine Ahnung hat, sollte einfach die ... halten.

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