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Rechtszustand Deutschland – eine Momentaufnahme und Meinungen der Spieler

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Seit 1.1.2008 ist er in Kraft und stiftet seitdem viel Verwirrung im Deutschen Rechtssystem. Der sogenannte „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“, meist der „neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag“ genannt scheint mehr das Gegenteil bewirkt zu haben, als das was er hätte bewirken sollen – bezieht man sich auf die Begründung der offiziellen Stellen. Der Spielerschutz solle gewahrt werden – doch ist das seither passiert? Eine Momentaufnahme der aktuellen Situation.

Die Begründung des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages lautet im genauen Wortlaut:

„An den Kernzielen, die seit langem die Glücksspielgesetzgebung der Länder leiten und die im Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland ihren Niederschlag gefunden haben, soll festgehalten werden. Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiels, wie sie bisher stets verfolgt worden ist, ist zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit notwendig und geeignet.“ Das heißt, dass alle Spiel- und Wettaktivitäten auf staatlich-lizenzierte Betriebe beschränkt sind. Wir sprechen hier von einem Monopol. Und das bezieht sich nicht auf Live Poker, sondern auch auf Online Poker.

Die Exekution des Staatsvertrages unterliegt den Ländern, somit ist die Interpretation höchst unterschiedlich. So werden teils Poker-Turniere bis zu einem Buy-In von € 15,- toleriert, andernorts (z.B. Hessen) steht man als privater Turnierveranstalter schnell vor Gericht. Das geht von harmlosen Verwaltungsstrafen bis zu strafrechtlichen Verfahren. Gab es immer wieder Berichte über Kritik seitens der EU – allen Voran EU-Binnenmarkt Kommisar Charlie McCreevy – scheint der Kurs der EU umzuschwenken. Das zumindest lässt ein jüngst gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vermuten. Denn bei einem aktuellen Fall in Portugal wurde beschlossen, dass ein Verbot für andere Anbieter (außer den staatlich lizenzierten Betrieben) grundsätzlich mit dem EU geltenden Dienstleistungsverkehr vereinbar sei. Eine Meinung die ganz das Gegenteil besagt, was McCreevy und seine Mannen bekriteln.

In der Praxis werden bis dato Internetseiten technisch nicht geblockt, hier darf zwar gezockt werden, aber nur um Play-Money. Das Spielen um Geld ist nicht erlaubt. Vor allem um die vom User gespeicherten Daten sollten sich Herr und Frau Deutschland Sorgen machen. Laut EU-Bestimmungen müssen Internetprovider Zugriffsdaten auf mehrere Monate hin gespeichert haben. Eine Exekution am einzelnen Bürger wäre in der Praxis zu aufwendig, dennoch bietet das keinen ausreichenden Schutz.

Kein Wunder, dass es schon lange Kritik am neuen deutschen Staatsvertrag gibt – zu offensichtlich ginge es hier nicht um den Spielerschutz. Der können durch Verbote nicht gewährleistet werden. Im Gegenteil – man würde als Konsument zurück in Hinterzimmer und illegale Grauzonen gedrängt werden. Erst Anfang September war das ein Thema bei der FDP-Fraktionsvorsitzenden-Konf erenz mit dem Titel: „Die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrags – Folgen des Monopols & Chancen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes“.

Auch Anwälte vertreten die Meinung, dass der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form überarbeitet werden müsse. In einem jüngsten Bericht der Ausgabe „Medien & Recht“ wird über einen Feldversuch berichtet, der sogar das Landesgericht Karlsruhe überzeugen konnte, dass Poker kein Glücks- sondern Geschicklichkeitsspiel sei.

Die deutsche Poker Community ist mehr als verwirrt, durch die unterschiedliche Rechtssprechung, keine klaren Linien und sinnlose Verbote. In zahlreichen Foren werden immer die gleichen Fragen gestellt: „Darf ich in Deutschland denn noch pokern?“ – ja, innerhalb staatlicher Casinos – nein, wenn es um Geld geht und außerhalb dieser Spielbanken stattfindet. Besonders bei Online Poker sind die User verunsichert – auch hier darf rechtlich gesehen nur mit Spielgeld gespielt werden. Internetrecht ist aber kompliziert und nicht einheitlich und dann sind die meisten Anbieter Offshore-Unternehmen. Auch die wöchentliche, private Pokerrunde unter Freunden wird in Frage gestellt. Hier kommt es auf den Rahmen an – geht es um eine kleine Runde oder schon ein etwas größeres Poker-Unterfangen? Bei Sachpreisen ist es aber kein Problem.

Auch ob Pokerseiten verlinkt werden dürfen, wird in Foren gefragt – nur wenn sie keinem kommerziellen Zweck dienen, z.B. Wikipedia oder Poker als Sport.

Die Poker-Community würde sich natürlich die Aufhebung dieses Staatsvertrages wünschen, aber zumindest eine klare Definition von dem was erlaubt ist und was nicht. Auch das Pokern wird nicht weniger werden, so der einhellige Tenor der Poker-Forum-User. Viel mehr scheint es, dass sich die Pokerspieler/innen Deutschland vor neuerlichem „Hinterzimmer-Image“ fürchten.

Dass hier Bürger einfach kriminalisiert werden, kann keine Lösung sein um manchen Spieler vor sich selbst zu schützen. In einer Momentaufnahme kann hier nur auf die nächste Legislaturperiode gesetzt werden und ein sinnvolles Überdenken, wie man verantwortungsvoll mit Spielsucht umgeht.

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