Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, ob einzelne EU-Länder Monopole bei Sportwetten und Glücksspiel einrichten dürfen ist gefällt – Ja, sie dürfen heißt es da.
Der EuGH begründet das auf einem aktuellen Fall in Portugal und meint, dass ein Verbot für andere Anbieter grundsätzlich mit dem EU geltenden Dienstleistungsverkehr vereinbar sei. Ein überraschendes Urteil, da seitens der EU doch immer wieder Kritik an Monopolregelungen geübt wurde, ja sogar Beschwerde-Verfahren eingeleitet wurden.
Der Grundsatzentscheid des EuGH beruht auf einem Verbot in Portugal. Dort waren bwin und der portugiesische Monopol-Anbieter Santa Casa für Lotteriespiele und Sportwetten aneinander geraten. Bwin hatte sich auf das freie EU-Dienstleistungsgesetzt berufen und sich über eine wirtschaftliche Diskriminierung beschwert. Doch das Gericht entschied gegen bwin. Internet-Anbieter können vom jeweiligen EU-Staat ausgeschlossen werden.
Das EuGH Urteil bezieht sich nun auf alle Anbieter, wenngleich Online-Unternehmen betont werden. Denn gerade im Internet bestünde laut dem Gericht eine größerer Gefahr an Betrugs und Straftaten, so die höchsten EU-Richter. Bei Monopolen müsse auch ganz klar unterschieden werden, ob es sich um einen Spielerschutz handeln würde, oder der Staat nur daran interessiert sei, sich aufgrund eines Monopols die Taschen zu füllen.
Ein überraschendes Urteil, wird doch die Forderung nach der Abschaffung von Monopol-Regelungen und Lizenzierungsmodellen nun auch in Deutschland auf Landes- und Bundespolitischer Ebene immer lauter. In einer aktuellen Presseausendung der FDP-Fraktionssitzung wird auf diese Situation Bezug genommen. Unter dem Motto „Die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrages – Folgen des Monopols & Chancen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes“ haben Experten und Politiker diskutiert.
Allgemeiner Konsens dieser Diskussion war die Kriminalisierung von Usern. Durch das Verbot und das Online-Verbot würden unbescholtene Bürger in „Hinterzimmer“ und kriminelle Kreise gelangen. Ein Verbot sei nicht die Lösung um vor Sucht zu schützen oder präventiv vorzusorgen, ganz im Gegenteil. Detlef Paar, Mitglied des Bundestags und FDP-Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik, meint, dass nur eine zeitgemäße Regelung für Internetspiele, Sportwetten oder Online-Poker eine Entkriminalisierung bewirken könne. Der Spielerschutz sei nur dadurch gewahrt und nicht durch Verbote. Gleichzeitig könne man sich so auch die Finanzierung von gemeinnützigen Projekten überlegen – ein Geben und Nehmen.
Diese politische Diskussion muss nun auch die Entscheidung des EuGH berücksichtigen, die Meinungen bleiben geteilt. Einigkeit scheint weit entfernt. Dieses Gerichtsurteil aus Luxemburg, muss aber nicht als definitiv betrachtet werden. Ist ein Urteil in wahrscheinlich noch vielen weiteren Rechtsprechungen. Ob es über die nächsten Jahre zu einer einheitlichen europäischen Entwicklung kommen wird, hängt sicher nicht nur von der EU ab, sondern auch von den Ergebnissen jener Staaten, die erst vor kurzem ihre Glücksspielgesetze liberalisiert haben – siehe Italien. Also ob diese, im Bezug auf Spielerschutz, eine positive Bilanz ziehen können.

















Und weiter geht der Zirkus. Wird wohl noch ewig dauern bis endlich mal absolute Rechtsklarheit herrscht. Wir schauen hoffnungsvoll ins Jahr 2010.