
Die in San Diego ansässige Account Services Corporation, einer der Online Bezahlsystemanbieter, welcher seine Dienste auch U.S. Spielern anbietet, hat einen Bundesrichter aufgefordert die $14 Millionen wieder auszuzahlen, welche vom US-Justizministerium New York beschlagnahmt wurden. Account Services Corporation gehört zu den Anbietern von Online Bezahlsystemen, welche durch die Maßnahme des DoJ betroffen waren. Anfang Juni wurden insgesamt $40.000.000 beschlagnahmt, wobei die Summe sich überwiegend aus Geldern zusammensetzte, welche für Gewinnrückzahlungen und Einlagenrückzahlungen vorgesehen waren.
Der Antrag, welcher am 10.Juli vom Büro des in San Diego ansässigen Rechtsanwaltes Michael Panzer an das US-Bundesgericht in Süd-Kalifornien gesendet wurde, bezieht sich auf zwei Bankkonten, welche zur Abwicklung des Online Zahlungsverkehrs genutzt wurden. Beim größeren der beiden Bankkonten, welches bei der Wells Fargo Bank in Kalifornien geführt wurde, betrug die beschlagnahmte Summe ca. 13 Millionen Dollar. Die beschlagnahmte Summe auf dem anderen Konto bei der Union Bank (San Diego) betrug $1 Million. Die Pfändung bei der Wells Fargo Bank erfolgte auf richterliche Anordnung, während das Geld bei der Union Bank ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt wurde, wobei nach dem Antrag zwei Wochen später eine richterliche Anordnung nachgereicht wurde.
13,800 Online Spieler waren kurzfristig durch die Beschlagnahmung der Gelder der Account Services Corp. betroffen, wobei die Online Poker Rooms (unter anderem PokerStars und Full Tilt Poker) schnell reagierten und die beschlagnahmten Einlagen ihrer Kunden in voller Höhe ausglichen, unabhängig vom späteren rechtlichen Ausgang dieser Angelegenheit.
Zu den von Accounts Services angeführten Argumenten gehörten unter anderem:
• Die Beschlagnahmung erfolgte auf Basis des 1970 Illegal Gambling Business Act, wobei Accounts Services anführt, daß dieses Gesetz für diese Beschlagnahmung nicht anwendbar ist, da keine der geschäftlichen Aktivitäten der ASC die IGBA in irgendeiner Weise verletzt hätte.
• Das Büro des DoJ’s handelte unter Missachtung der verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen.
• Die Mehrheit der beschlagnahmten Einlagen gehörten (direkt) einzelnen Pokerspielern, welche aufgrund der Gesetzlage nicht belangt werden können, da diese kein Gesetz verletzt haben.
• “Online Poker ist kein illegales Glücksspiel”. In dem Antrag wurde ausdrücklich erklärt, daß Online Poker bedingt durch seinen Skill-Anteil, kein illegales Glücksspiel ist. Aufgrund der Definitionen in dem entsprechenden Gesetz wird der Begriff Glücksspiel nur für folgende Spiele angewendet: Pool-Selling, Buchmacherei, illegale Slot Automaten, Roulette, Dice Games, das Durchführen von Lotterien, Policy, Bolita oder andere Zahlenspiele“.
Ein Großteil des 40-seitigen Antrages beschäftigt sich damit klarzustellen, daß Poker kein Glücksspiel ist, sonder ein “Game of Skill“ und deswegen nicht mit anderen durch die IGBA definierten Glücksspielen verglichen werden kann. Die Poker Players Alliance veröffentlichte am Freitag ein Statement bezüglich des Antrags.
“Im Namen der Spieler, deren Geld von der Regierung beschlagnahmt wurde, ist die PPA sehr erfreut darüber, daß die Firma Accounts Services den Schritt gewagt hat diesen Antrag einzureichen und die Beschlagnahmung anzufechten. Wir unterstützen die Argumente von Accounts Services in vollem Maße und sind ebenfalls der Meinung, daß Online Poker ein “Game of Skill“ ist und nicht zu den illegalen Glücksspielen gehört, welche durch das Gesetz verboten sind“.
“Die PPA wird versuchen bei dieser Aktion involviert zu bleiben, um sicher zu stellen, daß die Meinung der US-Pokerspieler berücksichtigt wird und die Freiheit das “Game of Skill” Online Poker zu spielen bewahrt wird – ohne die Möglichkeit, daß die Regierung Geld beschlagnahmt”.
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