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Sperrverfügungen im Netz zum Schutz des staatlichen Glücksspielmonopols?

Spezialisten übten in Berlin Kritik an Regierungsplänen

Am 26. März 2009 wurde in Berlin eine Expertenrunde einberufen, um die

Forderungen der Politik nach Sperrverfügungen unter anderem auch zur Umsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols aus rechtlicher wie technischer Sicht zu behandeln. Das Panel fand statt unter der Schirmherrschaft des Verbands der deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco) in Zusammenarbeit mit Hambach & Hambach, einer führenden Kanzlei für europäisches Glücksspielrecht.

Rechtlich und technisch werfen Internetsperren viele Fragen auf. IT-Spezialisten kritisieren, dass Sperrungen einfach zu umgehen seien. Wer sich ein wenig auskennt, für den ist es ein Leichtes, sich trotz Sperrungen Zugriff auf die Inhalte zu verschaffen. Es besteht die Gefahr, dass aber auch legale Inhalte auf die schwarze Liste geraten und diese Angebote ihr Publikum nicht mehr erreichen. So soll das staatliche Glücksspielmonopol durch Mithilfe der Provider durchgesetzt werden. Für den eco-Vorstandsvorsitzenden Prof. Michael Rotert ist das staatliche Glücksspielmonopol an sich schon fragwürdig. Private Anbieter würden aus Gründen der Suchtprävention ausgeschlossen, während staatliche Monopolisten zur besten Sendezeit am Samstagabend hohe Jackpotsummen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bewerben.

Ed Pownall von Everest Poker dazu: „Als lizenzierter EU-Anbieter und einer der führenden Online-Pokerräume in Europa hat sich Everest Poker dem verantwortlichen Spielen verschrieben. Wir nehmen den Nutzer an die Hand und sind insbesondere für Einsteiger eine sichere Plattform auf der anhand von Tutorials und gezieltem Training jeder sein individuelles Spiel entwickeln kann. Im Laufe der Jahre haben wir eine große Community aufgebaut, innerhalb dieser eine gemeinsame Passion verfolgt wird, Poker als ernstzunehmenden Sport. Wir halten nichts davon, selbstverantwortliche Bürger in ihren Freizeitmöglichkeiten zu beschneiden und sehen es äußerst kritisch, wenn lizenzierte Unterhaltungsangebote sich vor staatlicher Zensur fürchten müssen."

Das Glücksspielrecht ist hierzulande in sich schon widersprüchlich und entbehrt einer einheitlichen Grundlage. Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach weist auf die Problematik in Abgrenzungsfragen hin: Geschicklichkeitsspiele, reine Unterhaltungsspiele und solche mit geringwertigen Einsätzen dürften im Internet nicht gesperrt werden. Darüber hinaus habe die Europäische Kommission nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland begonnen, sondern es sind auch bereits acht Vorabentscheidungsverfahren gegen das deutsche Glücksspielmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Eine Sperrung von Anbietern mit EU-Lizenz sollten Provider daher möglichst unterlassen. Dr. Hambach fordert weiterhin die Einrichtung einer Glücksspielaufsichtsbehörde sowie die Harmonisierung des Glücksspielrechts auf Bundesebene.

Neben rechtlichen Punkten ist zudem die technische Umsetzbarkeit von Sperrverordnungen fraglich. Philippe Schaeffer, Chief Security Analyst des TÜV Rheinland erklärte bildhaft die unendlich verwobene Struktur des Internets, das gerade dazu geschaffen sei, Zensur zu umgehen. Schon eine einfache Umstellung in den Browser-Settings mache eine Umgehung vieler Blockaden möglich. Es sei auch relativ leicht umsetzbar, einen Browser-Zusatz zu programmieren, der dies ganz automatisch erledige. Hinzu kommt noch, dass viele Blackberry-Nutzer, deren Geräte häufig nicht über die üblichen DNS-Server der Telefonkonzerne laufen, staatliche Sperren von ganz alleine umgehen, ohne es zu wissen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Kurt Schelter, ebenfalls Panel-Teilnehmer, unterstreicht, dass es notwendig sei, Rechtstatsachen gründlich zu erheben, Rechtsfolgen sorgfältig abzuschätzen und technische Expertenmeinungen einzuholen, bevor neue Gesetze auf den Weg gebracht werden.

Die Experten sind sich einig, dass anstelle von Verboten eine gute Steuerung der Inhalte weitaus effektiver sei. Illegale Inhalte gilt es, gezielt zu verbieten, bloße Sperrungen reichen hier nicht aus. Im Falle von Glücksspielangeboten werden Forderungen nach der Etablierung einer Aufsichtsbehörde laut. Gesetzliche Klarheit sowie gute und lizenzierte Angebote, auf der Höhe der Zeit, stellen den Nutzer in den Mittelpunkt und beugen Missbrauch vor.

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