Politik und Poker: UIGEA entschärft?
Februar 17, 2009, Denis Campbell

Die Geschichte läuft folgendermaßen ab: Wenn Sie sich mit Internet Gaming beschäftigen, Ihren Sitz im US-Ausland haben und das US-Bankensystem benutzen, um Geld von US-Bürgern zu erhalten, gilt der UIGEA (Unlawful Internet Gaming Enforcement Act) für Sie in vollem Maße. Wenn Sie sich bei einer Anklage nicht freiwillig der Anklage stellen, im Ausland leben bzw. sich im Ausland verstecken und keinerlei Absicht haben jemals wieder in die USA zurück zu kehren, wird die USA ihr Recht auf Beschlagnahmung/Pfändung geltend machen und durch das internationale Bankenwesen gegen sie Maßnahmen ergreifen, da sie gegen die Internet Gaming Gesetze der USA verstoßen haben. So war es auf jeden Fall mal, bis die USA eine Berufung in einem aktuellen Präzedenzfall verloren hat.
Die meisten Gründer von Online Glücksspielfirmen haben sich außerhalb der USA niedergelassen und werden momentan nicht wirklich durch die UIGEA betroffen. Sie genießen das Leben und verdienen Geld während sie schlafen. Die Webserver stehen auf rechtsfreiem Gebiet und die Einnahmen fließen unaufhörlich. Im letzten Dezember erklärte sich Anurag Dikshit, der Gründer und ehemalige Direktor der in Gibraltar ansässigen Firma PartyGaming, bereit mit den US-Behörden im Bezug auf Online Gaming zusammen zu arbeiten. Im Jahr 2006 belegte er in der Forbes-Liste der reichsten Männer der Welt den 207. Platz. Dikshit kapitulierte schließlich und bekannte sich in einem Punkt schuldig, er gab zu zwei Jahre lang Online Wetten, Geldtransfers und Wettinformationen innerhalb den USA Online abgewickelt zu haben. Für diesen Verstoß drohen ihm bis zu 2 Jahre Gefängnis, wobei er allerdings nicht inhaftiert werden wird, da er sich bereit erklärt hat, eine Strafe in Höhe von $300.000.000 zu zahlen. Online werden Millionen von den Spielern kassiert.
Nur die Androhung einer Anwendung der Gesetze durch die US-Regierung genügte normalerweise schon aus, um die Gaming Verantwortlichen in schrecken zu versetzen oder zumindest dafür zu sorgen, daß die Anwälte der Firmen sich mit den Regierungsvertretern zu Verhandlungen an einen Tisch setzen. Die US-Behörden setzen schon länger darauf, daß viele Betroffene zur Zusammenarbeit bereit sind, um dadurch einer höheren Strafe zu entgehen. Als Belohnung für die Zusammenarbeit versprachen die US-Behörden eine niedrigere Strafe bzw. die Aussicht auf eine Geldstrafe.
Die US-Behörden haben alle guten Karten auf der Hand und haben durch den Patriot Act, die entsprechende Technologie, welche entsprechend eingesetzt werden kann. Alle internationalen Flugdaten und Kreditkarten Details, werden noch vor dem Abflug an die US-Zielstädte übermittelt. Wenn Sie also mit dem Flugzeug in die USA fliegen und gegen sie liegt in den USA ein Haftbefehl vor, können sie sicher sein, daß am Flughafen bereits ihr persönliches "Begrüßungskommando" wartet.
Die US-Behörden hatten sich bereits gefreut und angefangen die $7 Millionen, welche von den weltweiten Bankkonten des WorldWide Telesports (WWTS) Gründers und Hauptaktionärs Bill Scott gepfändet wurden, zu zählen. Ein untergeordnetes Gericht, hatte bereits zu Gunsten der US-Behörden entschieden und die Pfändung für rechtskräftig erklärt. Somit war die Überraschung für die US-Behörden natürlich sehr groß, als im Berufungsprozess der Richter Thomas B. Griffith entschied, daß die Pfändung nicht rechtmäßig sei, weil Mr. Scott lt. den US-Gesetzen nicht als Rechtsbrecher / Flüchtiger angesehen wird.
Die Gesetze im Bezug auf Flüchtige, können auf jeden beliebigen Fall angewendet werden, egal ob es sich um das Sorgerecht bei Kindern oder um ein Kapitalverbrechen handelt. Es gibt einheitliche Regelungen, welche der Vertreter der Anklage berücksichtigen muss. Obwohl ein Haftbefehl gegen Scott vorliegt, hat der Richter Griffith entschieden, daß keine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung der $7 Millionen besteht, da Scott nicht alle 5 Kriterien erfüllt, welche ihn zu einem Flüchtling gemacht hätten.
In einem vorhergehenden Fall hatte ein Richter entschieden, daß die Assets eines Flüchtigen nur in folgenden Fällen beschlagnahmt werden dürfen:
1. Wenn ein Haftbefehl im Bezug auf eine kriminelle Handlung gegen den Flüchtigen vorliegt;
2. Wenn der Betroffene über diesen Haftbefehl bescheid wusste und die Kriminelle Handlung im Bezug zu der Beschlagnahmung steht;
3. Wenn der beschuldigte Flüchtige nicht bereits in einem ausländischen Gefängnis sitzt und
4. Wenn der Flüchtige versucht hat sich der Bestrafung durch Landesflucht zu entziehen.
5. Sich weigert wieder in die USA einzureisen, um sich dadurch der US-Gerichtsbarkeit zu entziehen. Ein Kommentar, welchen Scott diesbezüglich bei einem Fernsehinterview im Jahr 2001 machte, wurde von nicht in die Urteilsfindung mit einbezogen, da die Aussage als irrelevant bewertet wurde.
Es wurde also in einem Berufungsprozess eine Beschlagnahmung auf Basis des UIGEA aufgehoben, weil es Widersprüche und nicht ausreichende Definitionen in dem entsprechenden Gesetz gab. Nun müssen sich die Gesetzgeber mit den entsprechenden Definitionen beschäftigen, anstatt zu drohen und Druck auszuüben.
Wenn man jetzt zusätzlich die Tatsache in Betracht zieht, daß die Bankenbranche es ablehnt Kreditkartenzahlungen an die Staatliche Lotterie abzuwickeln, da man befürchtet dadurch in den Mittelpunkt von Ermittlungen zu kommen, haben wir nun eine Situation, mit welcher die US-Regierung und die US-Notenbank nicht gerechnet hatten.
Anmerkung der Redaktion: Der Kolumnist Denis Campbell präsentiert uns einen unabhängigen und fachmännischen Einblick in die politische Szene im Bezug auf Poker. Campbell hatte in der Vergangenheit eng mit den Regierungsministern unter Carter & Clinton, Botschaftern und Mitgliedern des Kongresses zusammengearbeitet. Er schrieb politische Kommentare über US & UK politische Angelegenheiten für BBC und die Huffington Post und ist aktuell Chefredakteur des englischen Progressive Magazins. Hier verrät uns Denis sein Insiderwissen im Bezug auf Poker in der Politik. Die Meinung von Denis gibt nicht notwendigerweise die Meinung von PokerNews wieder.
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