Juristische Auslegungen bezüglich Pokerturniere in Deutschland – wer blickt da noch durch?
Februar 23, 2009, Lisa Horn

Es ist schwierig für Deutschlands Poker-Fans, denn außer in staatlichen Casinos ist Pokern in jedweder Form untersagt und verboten. Aber es gibt Ausnahmen, so wie die
€ 15,- Regelung… diese hat allerdings nicht immer Bestand, weil Gerichte in ihrer Auslegung nicht übereinstimmen.
Da heißt es zuerst, dass privat veranstaltete Poker-Turniere mit einem Unkostenbeitrag von € 15,- und Sachpreisen im Wert von max. € 60,- nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, sondern dem gewerblichen Spielrecht und dann kommt es in Trier doch zu einer Anzeige und einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion von Trier hatte einem privaten Poker-Turnier-Veranstalter die Durchführung untersagt, doch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen jetzt wieder aufgehoben. Warum? Tja, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sei nicht zuständig und ergo auch nicht befugt eine Poker-Turnierveranstaltung zu untersagen. Denn es würde sich nicht um ein Glücksspiel handeln - die € 15,- Spieleinsatz würden nur zur Teilnahme dienen und die Erwartung dadurch gleichviel oder mehr zurückzugewinnen war ebenfalls nicht gegeben. D.h. dieser Einsatz kommt weder zurück, noch bekommt ihn der Gegner, sondern nur der Veranstalter als Unkostenbeitrag. Allein das ist für das Verwaltungsgericht der Grund, warum diese Veranstaltung kein Glücksspiel sei. Also sei die Gemeinde zuständig, weil es sich um eine Gewerbeausübung handle.
Die juristischen Auslegungen grenzen in Deutschland an einen Wildwuchs, denn kaum jemand blickt noch durch. Die Haarspaltereien und die Wortzerpflückungen wirken da schon grotesk. Der Grat ist schmal zwischen der Definition von Glücksspiel und einer „was weiß ich" –Pokerveranstaltung (also einer NICHT-Glücksspiel Poker Veranstaltung). Grundsätzlich sollte doch wohl eher die Frage geklärt werden ob Poker ÜBERHAUPT ein Glücksspiel ist??
Wirft man einen Blick auf die letzten Urteile in Übersee, dann ist man dort mehr und mehr der Meinung, dass Poker nicht überwiegend vom Glück abhängig sei. Ja, was nun tun in Deutschland? Es herrscht Ratlosigkeit…denn sind wir mal ehrlich, diese € 15,- Regelung ist doch wirklich nicht ernst zu nehmen.
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