Weiter Kritik an österreichischer Glückspiel-Gesetzesnovelle
Dezember 30, 2008, Lisa Horn

In einer Presseaussendung der Greiml & Horwath Rechtsanwalts-Kanzlei wird den Verantwortlichen der Gesetzesnovelle „Übereifer" und Vertuschung von Mängeln vorgeworfen.
Mit der Überschrift „Wer hat Molterer und Matznetter solche „Details" einreden können?" hat die Rechtsanwalts-Kanzlei Greiml & Horwath einen Pressetext über die APA/OTS ausgesandt, in der pikante Hintergrund-Informationen zur österreichischen Glückspiel-Gesetzesnovelle enthüllt werden.
So soll es in den Bundesländern bereits Arbeitsgruppen geben, die sich mit der Verteilung der angeblich zu erzielenden Bundesautomatensteuer beschäftigen, anstatt über die Existenzzerstörung von tausenden Klein- und Mittelbetrieben mit mehr als 15.000 Arbeitnehmer/innen zu diskutieren. Und das obwohl der Gesetzesentwurf noch nicht im Nationalrat beschlossen wurde, also noch gar nicht in Kraft getreten ist.
Die Behörden seien laut Greiml & Horwath übereifrig und beschränken bereits jetzt die Dauer von aktuell ausgestellten Konzessionsanträgen privater Automaten-Anbieter. PokerNews hat bereits über
die Angst von Gastronomie-Betreiber berichtet, die ihr Haupteinkommen über die Glücksspielautomaten gefährdet sehen.
Dass Widerstand bei den Verantwortlichen der Novelle nicht erwünscht ist, das würde die kurzfristige Absage der Informationsveranstaltung „Die Neuregelung des Glücksspiels" des Bundesministeriums für Finanzen beweisen. Diese Veranstaltung wurde, nachdem sich Sachverständige und der kritische Rechtsanwalt Christian Horwath angekündigt hatten, einfach abgeblasen.
Greiml & Horwath stellen in ihrer Presseaussendung die Frage: „Alles nur, um den zukünftigen Monopolisten den freien Wettbewerb, welche automatisch die Spieler vor Ausbeutung schützen, zu ersparen?" Ihrer Meinung nach sei der Spielerschutz ein Vorwand unlauteren Wettbewerb zu rechtfertigen, denn in den Casinos Austria und den winwin-Spielhallen der österreichischen Lotterien wäre der Einsatz bei Glücksspielautomaten ohne Begrenzung und eine Spielzeitbeschränkung auf maximal 3 Stunden erst gar nicht vorgesehen.
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