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Turnierveranstalter konnte Strafe mildern

Eine kleine Unachtsamkeit, ein „Kavalier-Dienst" und schon könnte man vor Gericht stehen und sich mit einem Bußgeld von € 5.400,- konfrontiert sehen. Als privater Poker-Turnierveranstalter bewegt man sich in Deutschland auf dünnem Eis.

Nicht nur weil die Auflagen von Bundesland zu Bundesland anders definiert sind -in manchen Teilen Deutschlands sind privat organisierte Pokerturniere komplett verboten ist, andernorts ist ein Buy-In mit € 15,- limitiert weil das noch im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs zu verantworten sei – sondern auch weil die Teilnehmer nicht immer nach den Regeln des Organisators spielen wollen.

Wie die „Main Post" berichtet stand dieser Tage ein 24-Jähriger vor Gericht, der privat Pokerturniere veranstaltet hatte. Drei Turniere mit einem Buy-In von € 15,- im Freezeout Modus und die Stadt Gemünden hatte die Veranstaltungen genehmigt. Soweit so gut, doch ein Teilnehmer wollte sich nicht zufrieden geben und bat nach seinem Ausscheiden, sich mit € 15,- wieder einkaufen zu können. Zuerst verneinte der 24-Jährige, ließ sich aber dann doch „weich klopfen".

So kam es, wie es kommen musste – eine Anzeige und ein Strafbefehl von € 5.400,- flatterten dem 24-Jährigen Turnierveranstalter ins Haus. Ein saftiger Betrag, den dieser nicht einfach so hinnehmen wollte. Und so werte er sich, legte Einspruch ein und der Fall ging vor Gericht.

Der Sachverhalt wurde aufgerollt, der Veranstalter zeigte Reue. Richter Matthias Wienand würdigte dessen Einsehen. Stellte aber trotzdem fest, dass ein Re-Buy eindeutig Gewinnchancen steigert und es sich somit nicht mehr um eine sportliche Veranstaltung gehandelt hatte, sondern mit diesem Re-Buy der Schritt von der Legalität in die Illegalität getan wurde – es sich um Glücksspiel handelte.

Trotz Verurteilung wurde die Geldstrafe trotzdem gemindert, einerseits weil der 24-Jährige einsichtig war und auch noch nicht vorbestraft. Aus einer anfänglichen Geldstrafe von € 5.400,- wurden € 1.500,-.

Beispiele wie diese zeigen aber auf, wie schnell es gehen kann. Das Korsett in Deutschland wird immer enger gezogen, kaum ein Turnierveranstalter kann sich, sofern er/sie überhaupt die Genehmigungen der Stadt/Gemeinde bekommen, auch nur einen Fehler leisten – denn sofort schlagen die Gesetzte zu.

Ein Für- und Wider… einerseits weil viele Pokerspiele wieder in verruchte Hinterzimmer wandern, andererseits will man Spiele um Geld nicht irgendwem überlassen. Aber bei welchem Betrag fängt Glücksspiel eigentlich an, ist nicht ein Limit von € 15,- eigentlich absurd? Warum genau dieser Betrag? Das schmeckt irgendwie nach unausgereiften Gesetzen, denn Monopolregelungen machen wenig Sinn, wenn es um Spielerschutz geht und letztendlich sollte es dem Gesetzgeber darum gehen – NUR darum…

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