Österreichische Gesetzesnovelle trifft auch Gastronomie
Dezember 29, 2008, Lisa Horn

Der Entwurf der österreichischen Glücksspiel-Gesetzesnovelle verursacht nicht nur bei den Oppositionsparteien und privaten Anbietern wie bwin Unmut, sondern auch die Gastronomiebetriebe fürchten einen Umsatzeinbruch.
Privates Online-Glücksspiel soll verboten bleiben, Poker droht die Definition als Glücksspiel (das würde heißen, dass Poker somit im österreichischen Glücksspielmonopol integriert wäre und nicht durch die Definition „Geschicklichkeitsspiel" ausgenommen ist – das war bis dato der Fall) und Automatenspiele sollen durch harte Auflagen nur mehr von Großanbietern möglich sein. Das sind, grob zusammengefasst, die Eckpunkte des neuen Entwurfs einer Glücksspielnovelle, die noch im November von der alten Regierung in ihren letzten Amtstagen verfasst wurde.
Auch die neue Regierung will an diesem Entwurf festhalten, zumindest will das Finanzministerium nichts mehr an der Novelle ändern und hofft, dass diese im Parlament auch so durchgebracht werden kann.
Im Fall der Spielautomatenanbieter zittern nun auch die Wirte, denn das Grundkapital soll mit dem neuen Gesetz auf € 50 Millionen erhöht werden. Eine Summe die sich Spielautomaten- respektive Gastronomie-Betreiber als Klein- und Mittelbetrieb nicht mehr leisten werden können.
Konkret sind nur jene Bundesländer betroffen, in denen das „kleine Glücksspiel" (Automatenspiele) erlaubt sind. Das sind die Bundesländer Wien, Steiermark, Niederösterreich und Kärnten. Laut dem österreichischen „Wirtschaftsblatt" sollen das in Zahlen 400 Wirte und 300 Gaststätten sein.
Im Gespräch mit dem „Wirtschaftsblatt" meint der Rechtsanwalt und Glücksspielexperte Günther Horwath, von der Kanzlei Greiml & Horwath, dass er sich durchaus eine „Aufweichung" der Bestimmungen vorstellen könne. Er glaube nicht, dass die € 50 Millionen Grundkapital bleiben und glaubt an eine Minderung. Das hätte er internen Papieren des Finanzministeriums entnommen, so Horwath weiter.
Die mit ca. fünf Jahren anberaumte Übergangsfrist dürfte in der Praxis nicht unbedingt funktionieren, denn Verlängerungsanträge von Wirten würden bereits jetzt schon nicht mehr verlängert werden. Wirtschaftskammer-Österreich Obmann für Freizeitwirtschaft, Wolfgang Kasic, zeigt sich besorgt über diese Entwicklungen, er meint zum „Wirtschaftsblatt": „Die Existenzgrundlage vieler Wirte bricht damit weg." Aber nicht nur das, die Automaten waren ein guter Abschreibposten.
Noch ist das Gesetzt nicht durch, die Gespräche zwischen Finanzministerium, Verbandsvertretern und der Wirtschaftskammer-Österreich laufen noch. In welcher Form und wann das Gesetz letztendlich verabschiedet wird, steht noch nicht fest.
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