Schweiz: Kontrolle ist besser als Verbot
November 25, 2008, Lisa Horn

Ein Verbot kann kein Schutz vor Missbrauch sein – zu dieser Erkenntnis gelangt der Präsident der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) der Schweiz und findet, dass die Aufhebung des Online-Glücksspiel-Verbots geprüft werden solle.
Benno Schneider, Präsident der ESBK, möchte dem Bundesrat bis Ende 2008 einen Bericht zum Online-Glücksspielverbot vorlegen. Dieser soll die derzeitige Situation zusammenfassen und wiederspiegeln. Denn Qualität von ausländischen Seiten, illegales Glücksspiel und Konsequenzen können seiner Meinung nach nur dann ausreichend geprüft und nachverfolgt werden, wenn das Verbot aufgehoben wird.
Gegenüber dem „Tages-Anzeiger" meint Schneider, dass eine Aufhebung des Verbots wert sei geprüft zu werden. Und dass ins Auge gefasst werden müsse, ob Schweizer Konzessionen für Internet-Casinos erteilt werden sollten. Ausländische Anbieter sollen seiner Ansicht nach weiter verboten werden. Durch Lizenzvergaben können die Unternehmen geprüft und kontrolliert werden – so Schneider weiter. Nur so kann Qualität gewährleistet werden und wäre ein sinnvoller Spielerschutz möglich. Die Anforderungen müssten an die Online-Anbieter genauso hoch sein, wie für die realen Casinos in der Schweiz.
Neben der behördlichen Kontrollmöglichkeit würde sich durch Online-Glücksspiel eine lukrative Steuereinnahme für die Schweiz bieten.
Technisch gesehen wäre das Blocken von ausländischen Internet-Glücksspielseiten kein Problem. Aber der Aufwand dafür wäre relativ hoch. Ob Aufwand und Sinnhaftigkeit verhältnismäßig seien, müsse ebenfalls noch geprüft werden.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Verfahren wie beim UIGEA der USA – d.h. Zahlungen an Casinos ins Ausland und Gutschriften wären verboten. Aber auch hier müsse geprüft werden ob der Zweck die Mittel heiligt.
Auf jeden Fall hätten die Casinos der Schweiz gute Chancen auch im Internet ihr Klientel zu finden, die Frage ist nur welche Meinung der Bundesrat vertritt und ob es zu einer Verbotsaufhebung kommt.
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