iMEGA reicht beim Berufungsgericht in Kentucky Antrag zur Urteilsaufhebung
Oktober 30, 2008, Haley Hintze

Nachdem das Kreisgericht von Kentucky beschlossen hat die
141 Internetdomain-Namen, welche in irgendeiner Verbindung zu Online Glücksspiel stehen zu beschlagnahmen , hat eine der in diesen Fall verwickelten Interessengemeinschaften, die Interactive Media Entertainment & Gaming Association, nun einen Antrag auf Aufhebung der Klage gestellt. In dem Antrag führt iMEGA an, daß dieser Fall durch das Gesetz unfair beurteilt würde und die entsprechenden Beschlüsse in ihrer Gesamtheit außer Kraft gesetzt werden.
IMEGA, welche bereits in einem Rechtstreit gegen den 2006 Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) zu diesem Thema Stellung bezogen hatte, gibt in dem Antrag an, daß einige der betroffenen Domaininhaber Mitglieder der iMEGA sind und die Beschlagnahmung schon aus diesem Grund nicht rechtmäßig sein kann, da iMEGA in den USA ein hohes Ansehen genießt. iMEGA gibt weiterhin an, daß der vorsitzende Richter, Thomas Wingate, mindestens fünf gesetzliche Fehler bei der Umsetzung des original Gerichtsbeschlusses begangen hat, wobei es sich bei diesen 5 Fehlern nur um die rechtlichen Fehler handeln würde und auf der wirtschaftlichen Seite ebenfalls einige Ungereimtheiten zu bemängeln wären.
Diese 5 Punkte sind:
1. Die Domain Namen wurden nicht in Kentucky registriert und befinden sich nicht in Kentucky.
2. In seinem Versuch die gerichtliche Entscheidung zu begründen "verletzte das Gericht die Zuständigkeitsbereiche der Kentucky Vollversammlung und durchbrach die Doktrin der Gewaltentrennung, indem die Domain Namen zu der gesetzlichen Definition der Dinge, welche im direkten Bezug zum Glücksspiel zählen, hinzugefügt wurden. Mit anderen Worten, iMEGA behauptet, daß das Gericht seine Befugnisse überschritten hat, weil es sich durch eine gerichtliche Entscheidung über eine Entscheidung der Legislative hinweg gesetzt hat.
3. Der ursprüngliche Initiator, der Staatssekretär von Kentucky J.Michael Brown, war nicht autorisiert diese Aktion einzuleiten.
4. Daß durch die angeblichen Handlungen die Gesetze von Kentucky nicht verletzt wurden. Das Spielen von Poker ist kein Verbrechen in Kentucky.
5. Es gibt unter den momentanen Voraussetzungen keine Grundlage um dieses Gesetz in Kentucky umzusetzen. KRS 528.100 ist ein strafrechtliches Gesetz und kein ziviles Gesetz.
Die Petition geht noch auf einige andere Punkte ein, wie z.B. den Schutz des internationalen freien Handels. Bedingt durch die Petition und einige andere wichtige Punkte, welche bei der letztendlichen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen, hat Richter Wingate entschieden eine geplante Anhörung vom 17.November auf den 03.Dezember zu verschieben.
PokerNews hat den IMEGA Präsidenten Edward Leyden kontaktiert und ihn gebeten uns seine Meinung zu diesem Rechtsstreit mit zu teilen. Leyden sagte folgendes:"
"Im Hinblick auf unsere Chancen, glaubten wir zuerst, daß es sich einfach nur um einen Rechtsstreit handeln würde, bei welchem das oberste Gericht eingreifen müsste, um die Handlungen eines untergeordneten Gerichts zu verbieten, welches gegen geltendes Gesetzrecht verstoßen hat. Somit liegt ganz klar ein Justizirrtum vor, welchen wir verhindern möchten. Durch die bestehenden Gesetze in Kentucky wird unmissverständlich festgelegt, daß das Gericht in Kentucky keinerlei Rechtsbefugnis hat, diese Domains zu beschlagnahmen, da diese kein Bestandteil der Dinge sind, welche durch die Definitionen in der KRS Sektion 528.010(4) als Sachen definiert wurden, welche in direktem Zusammenhang mit Glücksspiel stehen. Kentucky, vertreten durch seine Anwälte, verstößt nicht nur gegen die Pflicht einen durchschaubaren Prozess zu führen, in dem bestimmte Dinge geheim gehalten werden und Anhörungen verschoben werden, sondern gefährdet die Zukunft des freien Handels im Internet indem es fremde Regierungen – überall in der Welt – dazu ermutigt auf Basis der Entscheidungen in Kentucky, Einfluss auf die Inhalte jeglicher Domains zu nehmen und diese zu beschlagnahmen. Wir sind zuversichtlich, daß das Berufungsgericht in Kentucky die Fehler des untergeordneten Gerichts berichtigen wird".
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