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Forderung nach mehr Verantwortung

Die Rechtfertigung für Glücksspiel-Monopole geht immer wieder auf den Spielerschutz zurück. Staatliche Casinos hätten mehr Verantwortung zu tragen als private Betriebe, daher sei eine Aufrechterhaltung von Monopolen gerechtfertigt. In Österreich gibt es im Glücksspielgesetz aber einen speziellen Paragraphen der die Casinos Austria vor Verantwortung schützt – das soll sich jetzt ändern.

Wie die APA (Austrian Press Agency) vermeldet will das Innsbrucker Oberlandesgericht die Aufhebung eines Ausnahme-Paragraphen erwirken. Stein des Anstoßes ist ein aktueller gerichtlicher Fall von Spielsucht. Der Betroffene behauptet, dass er im Jahr 2004 mehr als € 310.000,- verspielt hatte, die Casinos Austria wissentlich nichts unternommen hätten und er daher einen Schadenersatz von mind. € 250.000,- zurückfordere.

Die Casinos Austria sind verpflichtet eine Bonitätsprüfung eines/r Spielers/in einzuholen, wenn diese/r durch einen häufigen Casino-Besuch ein auffälliges Verhalten an den Tag legt. Verabsäumt das Casino dies, hindert die betreffende Person also nicht am Besuch des Casinos und entsteht dem/der Spielsüchten dadurch ein wirtschaftlicher Schaden, so kann das Casino zur Rechenschaft gezogen werden.

Fakt ist derzeit aber, dass eine gerichtliche Geltendmachung bei Spielverlusten nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, ab dem Zustandekommen des Verlustes, möglich ist. Grund dafür ist eine Ausnahmeregelung im österreichischen Glücksspielgesetz. Normalerweise ist der Zeitraum für Schadenersatzansprüche nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch drei Jahre ab dem Schadenszeitpunkt.

Daher, so die APA, liegt sowohl für das Oberlandesgericht als auch für den Obersten Gerichtshof eine „ unsachliche Privilegierung eines Monopolbetriebs" (nämlich der Casino Austria, Anm.) vor. Daher wurde vor dem Verfassungsgerichtshof beantragt diesen Sonder-Passus aufzuheben, er würde gegen die Verfassung verstoßen.

Das gibt dem Geschädigten Spielsüchtigen wieder Hoffnung doch noch zu seiner Genugtuung zu kommen. Denn wenn schon Monopol, dann schon mit voller Verantwortung. Das Urteil wird gespannt erwartet und soll, in der APA-Anfrage, laut dem Mediensprecher des Verfassungsgerichtshofs, Christian Neuwirth, „schon demnächst" fallen.

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