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EGBA und EU fordern von Italien eine Änderung ihrer Regulierungsmaßnahmen

Die „European Gaming and Betting Association" (EGBA) hat mit Unterstützung der europäischen Kommission eine Aufforderung an Italien gesandt, in dem eine Abänderung ihrer Beschränkungsgesetze, in Bezug auf ausländische Glücksspiel-Anbieter, gefordert wird.

Die zentrale, staatliche Glücksspiel-Kontrollinstanz in Italien ist die „AAMS" (Ministrazione autonoma die Monopoli di Stato), sie vergibt die Lizenzen bzw. Konzessionen und bestimmt die Beschränkungen, wenn es um das Angebot nicht italienischer Glücksspielbetreiber geht. Diese Auflagen stehen laut EGBA aber in keiner Relation zu Kosten und Aufwand und würden die ausländischen Anbieter gegenüber den italienischen Firmen benachteiligen.

Das italienische Gesetzt sieht vor, dass ausländische Anbieter auch in Italien Niederlassungen nachweisen müssen, um ihre Dienste anbieten zu dürfen. Danach kann erst der Antrag auf eine Lizenz beantragt werden. Dieses Hindernis steht für die EGBA aber in Widerspruch mit den EU-Handelsgesetzen. Auch wenn Italien mit dem Spielerschutz argumentiert und auf negative Folgen von Spielsucht verweist. Das unlimitierte Angebot von Dienstleistungen ist beschränkt, deshalb wird jetzt von Italien eine Gesetzesanpassung verlangt. Die dafür gesetzte Frist ist mit 29. April 2008 anberaumt.

„Die europäische Kommission verweist natürlich darauf, dass Italien eine klare Optimierung ihrer Gesetze, hinsichtlich EU-Konformität, bereits vorgenommen hat. Dennoch beinhaltet das italienische Glücksspielgesetzt noch Definitionen, die nicht dem öffentlichen Handelsinteresse entsprechen und auch nicht zur Gänze die EU Standards erfüllen", so EGBA Generalsekretärin Sigrid Ligné.

Um das Argument des Spielerschutzes zu entkräften verweist die EGBA darauf, sich an Unternehmen bzw. Anbietern zu orientieren, die in anderen EU-Gerichtsbarkeiten bereits zugelassen und lizenziert sind. Deren Standards entsprechen dem EU-Recht und sollten ohne weitere Beschränkungen auch in Italien ihre Dienste anbieten dürfen bzw. zugelassen werden.

Sowohl die EGBA als auch die europäische Kommission zeigen sich optimistisch, dass Italien diese gesetzlichen Anpassungen in den nächsten Wochen vornehmen wird.

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