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Erster Gerichtsbeschluss gegen den deutschen Staatsvertrag

Der Unmut der Wett- und Glücksspielindustrie über den neuen deutschen Staatsvertrag ist mehr als verständlich. Dass aber in der Praxis einige Punkte nicht umsetzbar sind, beweist das jüngste Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.

Einer privaten Sportwetten Anbieterin wurde eine Aufschiebung einer Untersagungsverfügung gewährt. Sie musste aufgrund des Inkrafttretens des Staatsvertrages ab 1.1.2008 ihr Geschäft einstellen. Das wollte sich die Inhaberin aber nicht einfach so gefallen lassen und klagte die Stadt Stuttgart. Jetzt bekam sie Recht. Denn das Verwaltungsgericht teilte die Meinung der Klägerin, dass das Sportwettenmonopol nicht mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Und zwar so lange nicht, bis die Rechtslage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht eindeutig geklärt sei. Denn im Bezug auf den deutschen Glücksspiel Staatsvertrag wird von Seiten der EU noch einiges zu erwarten sein.

Dieser richterliche Beschluss in Stuttgart dürfte nur der Anfang einer Reihe von ähnlichen Klagen sein. Denn im Prinzip könnte somit jeder Wettbetreiber einen Aufschub, bis zur endgültigen Klärung seitens der EU, einklagen. Dieser richterliche Beschluss kommt insofern überraschend, da sich viele deutsche Juristen, im Bezug auf Interventionsmaßnahmen gegen den Staatsvertrag, eher skeptisch geäußert hätten.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) ruft auf der Seite www.kein-glueckspielstaatsvertrag.de zur Meinungsäußerung auf, sodass sich eine starke Community bilden kann, die mit vielen Erfahrungen gestärkt gegen diese Monopolisierung vorgehen und wehren kann. Auf dem Portal der VEWU (www.vewu.com) sind für alle Interessierten auch immer die neuesten Pressemeldungen zu finden.

Denn der Einnahmen Anstieg der Glücksspielbranche in den letzten Jahren zeigt ganz deutlich worauf der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Wirklichkeit abzielt. Eine verstärkte Verstaatlichung, also Monopolisierung, bedeutet mehr Einkünfte für den Staat. Eine Monopolisierung bedeutet nicht, dass hier was zum Spielerschutz getan wird. Dafür sind ganz andere Maßnahmen notwendig, Verstaatlichung alleine kann ihr keinen Schutz gewähren.

In den nächsten Monaten dürfte es also sehr interessant werden, wie viel ähnliche Fälle diesem Stuttgarter Gerichtsurteil folgen werden. Vielleicht darf bald von einem Präzedenzfall gesprochen werden, wer weiß…

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