Glücksspielbehörde Großbritanniens setzt Tasmanien auf die "Whitelist"
Januar 20, 2008, Lisa Horn

Anfang dieser Woche bestätigte James Purnell, britischer Staatssekretär für Kultur, Medien und Sport, dass Tasmanien in die sogenannte (und hart umkämpfte) „Whitelist" aufgenommen wurde. Das gibt Tasmanien das Recht in Großbritannien für Online-Gambling Werbung zu machen.
Für den britischen Online Anbieter Betfair sind das gute Neuigkeiten, besitzt dieser doch seit 2006 eine tasmanische Lizenz. Der Antrag von Tasmanien war zu Beginn abgewiesen worden, wurde aber noch ein weiteres Mal überprüft nachdem das tasmanische Steuerrecht geändert wurde. Diese Änderungen treten ab 31. Jänner 2008 in Kraft.
Damit reiht sich Tasmanien in eine kleine Riege von Ländern ein, die die Erlaubnis besitzen in Großbritannien Werbung für Online-Spiele zu machen. Nur Alderney und die Isle of Man besitzen auch noch diese Ausnahmebewilligung – ein exklusiver Kreis also. Kein Wunder, dass sich viele Länder auf dieser Liste wieder finden wollen, ist Großbritannien doch ein vielversprechender Markt.
Antigua, Barbuda und das Kahnawake Terretorium in Quebec wurde die Aufnahme in die begehrte „Whitelist", bis auf weiteres, immer noch verweigert. Diese Entscheidung stößt auf Unverständnis, die Regierung Antiguas meinte zu dieser Entscheidung: „Die noch zu klärenden Fragen gegenüber den britischen Behörden sind aus unserer Sicht alle gelöst. Alle rechtlichen Forderungen wurden angepasst."
Auch der Häuptling der Mohawks, Chief Michael Ahríhrhon Delisle Jr., im Kahnawake Terretorium zeigt sich sichtlich enttäuscht über diese Entscheidung: „Trotzdem wir die Ersten waren, die alle Anforderungen nach dem „eCOGRA" Standard erfüllt hatten, sind wir nicht in die exklusive „Whitelist" aufgenommen worden. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Online-Geschäft. Tasmanien kann nicht so eine Reputation bieten, wie wir sie haben."
„eCOGRA" steht für „eCommerce and Online Gaming Regulation and Assurance" und ist eine unabhängige Aufsichtsinstanz für Online-Glücksspiel. Es ist eine Art Gütesiegel, denn eine Prüfung durch die „eCOGRA" beinhaltet strenge Auflagen im Bezug auf Fairness, Rechtschaffenheit und Effizienz.
Michael Ahríhrhon Delisle Jr. meint weiter, dass er sich mit diesem Ergebnis nicht abfinden wird, denn rechtlich gesehen verstößt dieser Ausschluss gegen Artikel 20 der UN-Rechtsdeklaration für „eingeborene Völker". Dieser besagt, dass eingeborene Völker das Recht haben ihre politischen, wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen bzw. Organisationen aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln, und ihnen in der Ausübung ihrer Traditionen und wirtschaftlichen Interessen ein freies Handlungsvermögen zugesprochen wird. Alle eingeborenen Völker, denen das Recht auf ihre existenziellen Mittel und Vermögenswerte vorenthalten wird, haben das Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung.
Dass die Kahnawake unbedingt in die Liste aufgenommen werden wollen liegt vielleicht daran, dass Großbritannien einer der wenigen „weißen Flecken" auf der Landkarte ihres Online-Marktes ist. Das Volk der Kahnawake Indianer kontrolliert und betreut derzeit knapp 60% des weltweiten Online-Gambling Verkehrs.
Wie auch im Spiel gibt es auch in der Wirtschaft Gewinner und Verlierer, wobei dieser Zustand in der Wirtschaft kein endgültiger sein muss, sondern immer wieder neue und überraschende Wendungen mit sich bringen kann. Die „Whitelist" ist noch nicht „geschlossen" und die Verhandlungen werden weiter gehen.
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